Die Behörde
Landrat, Kreisdirektor und Dezernenten
An der Spitze der Kreisverwaltung steht der Landrat. Er ist neben seiner Funktion als Vorsitzender des Kreistages auch Behördenleiter. In dieser Funktion wird er vom Kreisdirektor vertreten. Darüber hinaus gehören der Verwaltungsführung fünf Dezernenten an. Die Ämter und Abteilungen der Kreisverwaltung sind thematisch in Dezernate zusammengefasst. Die Verantwortung für die Angelegenheiten der laufenden Verwaltung hat der Landrat für die jeweiligen Dezernate an die Dezernenten delegiert. In der wöchentlich stattfindenden Verwaltungskonferenz werden die Rahmenbedingungen besprochen und der aktuelle Sachstand ausgetauscht.
Struktur der Verwaltung
Im Verwaltungsgliederungsplan erhalten Sie einen genauen Überblick über den Aufbau der Verwaltung.
Verwaltungsgliederungsplan des Rheinisch-Bergischen Kreises