Gleichstellungsstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises
Die Gleichstellungsbeauftragte des Rheinisch-Bergischen Kreises wirkt bei der Umsetzung des Landesgleichstellungsgestzes NW (LGG) mit und steht für berufliche, persönliche und weitere Fragen beratend zur Verfügung.
Sie können sich gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail gleichstellung@rbk-online.de an uns wenden.
Gleichstellung von Männern und Frauen
Seit 1948 sind Männer und Frauen nach Artikel 3 des Grundgesetzes gleichberechtigt. Es heißt, diese Gleichberechtigung im täglichen Leben umzusetzen, damit Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern verwirklicht wird.
Am 20. November 1999 trat das Landesgleichstellungsgesetz NW (LGG) in Kraft. Die Verwaltungen des Landes, der Gemeinden und Kreisverwaltungen müssen zur Umsetzung dieses Gesetztes Gleichstellungspläne erstellen. Sie tragen dazu bei, dass Frauen und Männer im Öffentlichen Dienst die gleichen beruflichen Chancen haben.
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Dienststelle bei der Ausführung des LGG. Sie wirkt bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Vorhaben und Maßnahmen des Kreises mit, z. B. Stellenbesetzungen, Tele- und Teilzeitarbeit, Öffentlicher Personennahverkehr, Berufsrückkehrerinnen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Frauen und Gesundheit, Gewalt gegen Frauen.
Durch Öffentlichkeitsarbeit und in Veranstaltungen wird informiert, um das Bewusstsein zu fördern, sich aktiv für dieses umfangreiche, vielfältige und wichtige Ziel unserer Gesellschaft einzusetzen.
Rechtliche Grundlagen:
Art. 3 Grundgesetz
Landesgleichstellungsgesetz (LGG NRW)
§ 3 Kreisordnung NRW
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung NRW in Düsseldorf
Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenbüros (LAG)