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Gleichstellungsstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises

Die Gleichstellungsbeauftragte des Rheinisch-Bergischen Kreises wirkt bei der Umsetzung des Landesgleichstellungsgestzes NW (LGG) mit und steht für berufliche, persönliche und weitere Fragen beratend zur Verfügung.

Sie können sich gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail gleichstellung@rbk-online.de an uns wenden.

Gleichstellungsbeauftragte Frau Anja Möldgen Telefon: 02202 13 2750
Am Rübezahlwald 7
Raum G 322
E-Mail: anja.moeldgen@rbk-online.de

Ich arbeite seit 1991 als Diplomverwaltungswirtin beim Rheinisch-Bergischen Kreis und davon 12 Jahre im Amt für Umweltschutz. Zuletzt war ich im Amt für Personal- und Organisation in der Personalentwicklung tätig. Das Personal lag mir immer sehr am Herzen. So habe ich mich von Beginn an im Personalrat eingesetzt, als Jugend- und Ausbildendenvertretung oder als Personalratsmitglied. Die letzten 14 Jahre arbeitete ich in Teilzeit. Aus dieser persönlichen Erfahrung heraus weiß ich, wie wichtig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. Dafür werde ich mich als Gleichstellungsbeauftragte einsetzen.
Weitere Schwerpunkte sehe ich in der Vernetzungsarbeit der vielen Mitwirkenden sowie der Förderung der Angebote zum Thema Schutz von Frauen vor Gewalt, zur Förderung der Angebote für Frauen und Mädchen im Kreisgebiet sowie zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs. Innerhalb der Kreisverwaltung ist mir weiterhin die Personalentwicklung ein wichtiges Thema. Ich möchte Frauen dort fördern, wo sie unterrepräsentiert sind, vor allem in Führungspositionen, und ich möchte Frauen und Männern Chancen aufzeigen und passende Rahmenbedingungen für aktuelle Anforderungen und Bedürfnisse entwickeln.

Frau Bas und ich möchten für Sie nahbar sein und Ihre persönlichen Anliegen kennenlernen. Deshalb werden wir regelmäßige Sprechstunden, Treffen der in Elternzeit befindlichen Mitarbeitenden sowie Treffen mit allen Mitarbeiterinnen anbieten.
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte Frau Süheyla Bas Telefon 02202 13 2350
Am Rübezahlwald 7
Block B, 2. Etage
E-Mail: sueheyla.bas@rbk-online.de

Seit 1987 arbeite ich beim Rheinisch-Bergischen Kreis. Neben meiner Tätigkeit in der Kommunalaufsicht vertrete ich nicht nur die Gleichstellungsbeauftragte während ihrer Abwesenheit, sondern achte insbesondere bei Personalauswahlverfahren auf die Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW). Wichtig ist mir der Einfluss auf die Gleichstellung und die Gerechtigkeit zwischen Frau und Mann in allen Lebenslagen. Insbesondere auch mit Blick auf meinen eigenen Migrationshintergrund sind mir die Aufgaben der Gleichstellungsstelle sehr wichtig! Die Gleichstellung ist die Umsetzung von Gerechtigkeit auf allen Ebenen.
Besonders am Herzen liegt mir, persönlich da zu sein und ein offenes Ohr zu haben für alle Frauen. Probleme können nur gelöst werden, wenn die Betroffenen sich helfen lassen und die richtigen Ansprechpartner finden.
Dafür möchten Frau Möldgen und ich uns stark machen. Unser Ziel ist es, die Frauen zu erreichen sowie Hilfestellungen zu geben und im Einzelfall die richtigen Wege zu zeigen.
Seit 2019 bin ich betriebliche Familienlotsin und Ansprechpartnerin für alle Bediensteten der Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises. Bei Fragen und Anliegen rund um die Themen Elernzeit und -geld, Kinderbetreuung, finanzielle Leistungen für Familien, Wiedereinstieg, familiäre Schwierigkeiten, Vereinbarkeit von Beruf und Familie gebe ich eine erste Orientierung.   

Gleichstellung seit 1948 und rechtliche Grundlagen

Gleichstellung von Männern und Frauen

Seit 1948 sind Männer und Frauen nach Artikel 3 des Grundgesetzes gleichberechtigt. Es heißt, diese Gleichberechtigung im täglichen Leben umzusetzen, damit Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern verwirklicht wird.

Am 20. November 1999 trat das Landesgleichstellungsgesetz NW (LGG) in Kraft. Die Verwaltungen des Landes, der Gemeinden und Kreisverwaltungen müssen zur Umsetzung dieses Gesetztes Gleichstellungspläne erstellen. Sie tragen dazu bei, dass Frauen und Männer im Öffentlichen Dienst die gleichen beruflichen Chancen haben.

Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Dienststelle bei der Ausführung des LGG. Sie wirkt bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Vorhaben und Maßnahmen des Kreises mit, z. B. Stellenbesetzungen, Tele- und Teilzeitarbeit, Öffentlicher Personennahverkehr, Berufsrückkehrerinnen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Frauen und Gesundheit, Gewalt gegen Frauen.

Durch Öffentlichkeitsarbeit und in Veranstaltungen wird informiert, um das Bewusstsein zu fördern, sich aktiv für dieses umfangreiche, vielfältige und wichtige Ziel unserer Gesellschaft einzusetzen.

Rechtliche Grundlagen:

Art. 3 Grundgesetz

Landesgleichstellungsgesetz (LGG NRW)

§ 3 Kreisordnung NRW

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung NRW in Düsseldorf

Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenbüros (LAG)