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Corona-Virus: 219 bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis

Corona-Virus: 219 bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis
Die Grafik zeigt die Gesamtzahlentwicklung bestätigter sowie genesener Corona-Fälle im Kreisgebiet.

7 weitere bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis sind heute bekannt geworden. Die neuen Zahlen verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (2), Burscheid (1), Odenthal (1), Overath (2) und Wermelskirchen (1). Die Kontaktpersonen wurden ermittelt, bzw. sind in der Ermittlung. Alle bekannten Kontaktpersonen werden kontaktiert und entsprechend unter häusliche Quarantäne gesetzt. Insgesamt gibt es nun 219 bestätigte Corona-Fälle im Kreisgebiet.

Die 219 bestätigten Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (92), Burscheid (9), Kürten (8), Leichlingen (18), Odenthal (10), Overath (24), Rösrath (32) und Wermelskirchen (26).

Von den 219 bestätigten Fällen gelten 84 Personen inzwischen als genesen. Die Zahlen verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (29), Kürten (5), Leichlingen (6), Odenthal (3), Overath (11), Rösrath (14) und Wermelskirchen (16).

Insgesamt befinden sich 617 Personen in Quarantäne. Die Zahlen verteilen sich wie folgt: Bergisch Gladbach (284), Burscheid (30), Kürten (46), Leichlingen (57), Odenthal (27), Overath (49), Rösrath (66) und Wermelskirchen (58).

Weiterer Todesfall in Zusammenhang mit Corona-Infektion
Dem Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises wurde ein dritter Todesfall gemeldet, der im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion steht. Eine 84-jährige Patientin aus Overath ist in einem Bergisch Gladbacher Krankenhaus an den Folgen schwerer multipler Vorerkrankungen verstorben. Ein Corona-Test hat bei ihr ein positives Ergebnis erbracht. Aufgrund der Schwere der Vorerkrankungen ist nicht sicher, ob die Patientin an den Folgen der Corona-Infektion verstorben ist, es kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. Die Patientin hatte im infektiösen Zeitraum keine Außenkontakte. Das medizinische Personal, welches in Kontakt mit der Patientin gekommen ist, wurde entsprechend der RKI-Richtlinien als Kontaktpersonen dritten Grades eingestuft.

Auch dieser traurige Todesfall verdeutlicht, dass ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen besonders geschützt werden müssen. Die aktuellen drastischen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung sind dafür absolut notwendig. Jede Bürgerin und jeder Bürger steht in der Verantwortung soziale Kontakte soweit wie möglich zu vermeiden. Besonders gefährdete Personengruppen sollten derzeit auch von nahestehenden Menschen möglichst nicht besucht werden.

Der Rheinisch-Bergische Kreis stellt online eine Übersicht mit Grafiken und einer digitalen Karte zu den Corona-Fallzahlen im Kreisgebiet zur Verfügung. Erstmals werden in dem Kurvendiagramm zu den bestätigten Fällen nun auch die genesenen Fälle grafisch dargestellt. Für die epidemiologische Betrachtung ist die Gesamtzahl aller bestätigten Fälle wichtig und nicht die Zahl der zum aktuellen Zeitraum erkrankten Personen. Daher werden die Kurven bestätigter und genesener Fälle nicht miteinander verschnitten.

Die Übersicht zu den Corona-Fällen im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es hier: https://arcg.is/1189D, die entsprechende mobile Version hier: https://arcg.is/1X5mLy.

Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist für medizinisch-gesundheitliche Fragen rund um das Corona-Virus unter der Woche von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.

Wer ist Kontaktperson?
Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden unterschieden. Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben. Quarantäne wird angeordnet.
Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld aufgehalten jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering. Quarantäne wird nicht angeordnet.
Als Kontaktperson dritten Grades wird vom Robert-Koch-Institut medizinisches Personal angesehen, welches adäquate Schutzkleidung getragen hat und einen Kontakt von weniger als zwei Metern geführt hat. Hier geht das Infektionsrisiko gegen Null.
Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet immer den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen entschieden.

Hygienemaßnahmen zum eigenen Schutz beachten
Generell gilt, um sich vor einer Ansteckung zu schützen, die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise das häufige und ausgiebige Waschen der Hände. Hygienisches Niesen und Husten ist wichtig, beispielsweise in ein Einweg-Taschentuch und wenn ein solches nicht greifbar ist, in die Armbeuge und danach sich gründlich die Hände zu waschen.

Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen zum Corona-Virus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite (https://www.rbk-direkt.de/corona-virus) vor. Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über seine facebook-Seite (www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis).

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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