Spazieren und Wandern während Corona – Den Wald und seine Bewohner durch richtiges Verhalten schützen
Foto: Es ist wichtig, dass Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer ihre Tiere im Naturschutzgebiet anleinen. Bildquelle: Rheinisch-Bergischer Kreis.Gerade in Zeiten von Corona sind Freizeitaktivitäten an der frischen Luft besonders beliebt und Bewegung im Grünen eine willkommene Abwechslung. Daher lockt es auch im Rheinisch-Bergischen Kreis immer mehr Menschen in regionale Wälder. Damit die Natur bei der großen Anzahl an Besucherinnen und Besucher keinen Schaden nimmt, ist es wichtig, bei Ausflügen besondere Rücksicht auf schutzbedürftige Ökosysteme zu nehmen. „Trockenheit und Schädlinge machen den Wäldern sehr zu schaffen, daher werden derzeit viele Stellen mühevoll aufgeforstet. Wenn sich alle Waldnutzerinnen und Waldnutzer an die richtigen Verhaltensregeln halten, kann der Weg zu klimastabilen Wäldern gelingen“, so Freiherr Joachim von Lüninck, Waldbesitzer und Mitglied im Naturschutzbeirat des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Besonders sensible Flächen wie junge Forstkulturen dürfen daher nicht betreten werden. Das gilt auch für die Vierbeiner. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sollten zudem darauf achten, dass ihre Tiere in Sichtweite bleiben und bei ihrem Auslauf keine Wildtiere gefährden. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte grundsätzlich nur auf den Wegen fahren. „Mit diesen Verhaltensregeln ist es möglich, dass der Zutritt zu den Wäldern in Deutschland kaum eingeschränkt wird. Rechnerisch stehen zum Beispiel jeder Einwohnerin und jedem Einwohner in Nordrhein-Westfalen 192 Quadratmeter Wald zur Verfügung“, führt Hermann Fröhlingsdorf vom Regionalforstamt Bergisches Land aus.
Besondere Achtsamkeit in Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten
Viele besonders beliebte Wanderwege liegen in landschaftlich reizvollen Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten. Landschaftsschutzgebiete werden vor allem wegen ihrer erhaltenswerten Schönheit und ihrer Bedeutung für die Erholung besonders geschützt. Naturschutzgebiete beherbergen besondere Biotope – sie sind Lebensraum für seltene Pflanzen und stellen für viele Tierarten Rückzugsorte dar. Für Waldbesucherinnen und Waldbesucher ist es nicht immer leicht zu erkennen, in welchem Gebiet sie sich befinden. Daher sollten sie auf entsprechende Hinweisschilder an Wegesrändern achten.
In Landschaftsschutzgebieten ist es zum Beispiel wichtig, dass Radfahrerinnen und Radfahrer ihre Strecken nur auf den befestigten Wegen zurücklegen. Für Reiterinnen und Reiter wiederum gibt es ausgeschilderte Reitwege. In Naturschutzgebieten stehen die Tier- und Pflanzenwelt unter besonders großem Schutz. Hier ist das Wege-Gebot daher auf Spaziergängerinnen und Spaziergänger ausgeweitet. „Wenn befestigte und gekennzeichnete Wege verlassen werden, bilden sich schnell Trampelpfade, die zur Dauerbelastung für Flora und Fauna werden“, erklärt Bernhard Fleischer, Leiter des Amtes für Planung und Landschaftsschutz des Rheinisch-Bergischen Kreises. „Wichtige Pflanzen werden abseits der Wege zertreten und Tiere zurückgedrängt, da sie sich in ihrem Lebensraum nicht mehr sicher fühlen.“ Mark vom Hofe, der Vorsitzende des Naturschutzbeirates, ergänzt: „Aus dem gleichen Grund ist es notwendig, dass Hundebesitzerinnen und ‑besitzer ihre Tiere dauerhaft an der Leine führen.“ Ausgeschriebene Wanderwege führen immer wieder an landschaftlich reizvolle Orte, wie Seen und spannende Felsformationen, heran. So kann die Vielfalt der Natur mit Rücksicht auf Tier- und Pflanzenwelt erlebt werden.
Alle wichtigen Verhaltensregeln können auch im Flyer „Unterwegs im Naturschutzgebiet“ nachgelesen werden, online unter https://www.rbk-direkt.de/rbk-naturschutz-web.pdfx.
von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle
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