Asiatische Hornisse gilt als etabliert – Keine flächendeckende Bekämpfungspflicht mehr
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Asiatische Hornisse – ähnlich anderer invasiver Arten wie Waschbär oder Herkulesstaude – als etabliert, das heißt als weit verbreitet, eingestuft. Ziel ist es daher nun laut der EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten nicht mehr, die Asiatische Hornisse auszurotten, sondern nur noch ihre weitere Ausbreitung im Blick zu behalten und zu managen. Mit gezielten Maßnahmen wie dem Fang von Königinnen im Frühjahr und der Entfernung von Nestern an einzelnen Konfliktpunkten und in besonders empfindlichen Schutzgebieten sollen im einzelnen Fall gesundheitliche, wirtschaftliche und ökologische Schäden abgewendet werden.
Die invasive, gebietsfremde Asiatische Hornisse (lateinisch Vespa velutina) hat sich inzwischen großflächig in Deutschland verbreitet. Expertinnen und Experten rechnen mit einer weiteren Ausbreitung sowie Verdichtung der Vorkommen. Eine Ausrottung der eingewanderten Hornissenart ist nicht mehr realistisch. Somit ergibt es keinen Sinn mehr, Nester flächendeckend zu bekämpfen, sondern nur noch selektiv und anlassbezogen an Konfliktpunkten. „In unmittelbarer Nähe von Kindergärten, Schulhöfen oder Erholungsgebieten, aber auch im direkten Wohnumfeld von Personen mit nachgewiesener Bienengift-Allergie, ist eine Entfernung von Nestern empfehlenswert“, rät Kreisveterinär Dr. Thomas Mönig.
Für die Entfernung eines Nestes ist dann grundsätzlich die jeweilige Grundstückseigentümerin oder der jeweilige Grundstückseigentümer selbst verantwortlich.
Die sich in Europa ausbreitende Unterart der Asiatischen Hornisse gilt als friedfertig dem Menschen gegenüber und ist nicht gefährlicher als heimische Wespen oder Hornissen. In Nestnähe gelten die Tiere jedoch als wehrhaft. Menschen sollten Abstand halten und Erschütterungen des Nestes vermeiden. „Grundsätzlich sollten Bürgerinnen und Bürger Nester der Asiatischen Hornisse nicht selbst bekämpfen, sondern Sachkundige wie speziell ausgebildete Imkerinnen, Imker oder Schädlingsbekämpferinnen und -bekämpfer beauftragen. Und auch nur nach vorher erfolgter Artbestimmung durch das Veterinäramt. Denn es ist wichtig, vor der Bekämpfung festzustellen, ob es sich wirklich um eine Asiatische Hornisse handelt oder um eine geschützte Europäische Hornisse“, so Dr. Thomas Mönig.
Wenn Bürgerinnen und Bürger ein Nest entdecken, können sie ein Foto davon – am besten mit ansitzendem Tier – zur Artbestimmung im Neobiota-Portal des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) hochladen: https://t1p.de/k92mu. Auch können sich Betroffene per E-Mail an artenschutz@9c3e21158d3d4d8d80a0c95c2a141ad3rbk-online.de an das Veterinäramt wenden.
Nützlich ist auch die praktische Bestimmungshilfe für unterwegs, die der Fachbereich Artenschutz des Kreisveterinäramtes auf der Webseite des Kreises unter https://t1p.de/6z8cs anbietet. Als weitere Unterstützung bietet das Kreisveterinäramt drei Schutzanzüge an, die von Sachkundigen für die Entfernung eines Nestes ausgeliehen werden können.
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