Nachfolgend haben wir für Sie die Termine und Anlässe zusammengestellt, zu denen der Rheinisch-Bergische Kreis das Kreishaus beflaggt. Grundlage hierfür ist die Beflaggungsverordnung NW.
Bei der Beflaggung hat die Bundesflagge Vorrecht vor der Landesflagge, die wiederum vor denen der Städte und Gemeinden. Am Europatag und am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament wird auch die Europaflagge gezeigt werden; dabei ist diese an bevorzugter Stelle zu setzen.
Regelmäßige Beflaggungstage sind:
27. Januar
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmast)
01. Mai
Tag des Friedens und der Völkerversöhnung
09. Mai
Europatag
23. Mai
Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
17. Juni
Jahrestag des 17.06.1953 - Volksaufstand in der DDR
20. Juli
Jahrestag des 20.07.1944 - Attentat auf Hitler
23. August
Jahrestag des 23.08.1946 - Gründungstag des Landes NRW
03. Oktober
Tag der Deutschen Einheit
2. Sonntag vor dem 1. Advent
Volkstrauertag (Halbmast)
Eine Beflaggung erfolgt zudem an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags, Landtags und Kommunalwahlen) sowie auf Weisung des Innenministers.