Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben Beratung - Unterstützung - technische Hilfsmittel - Lastenausgleich - besonderer Kündigungsschutz - Sachverhaltsermittlung
Fahrdienst für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung erhalten unter bestimmten Voraussetzungen vom Rheinisch-Bergischen Kreis ein jährliches Fahrdienstbudget, welches sie für Fahrten mit Mietwagen, Taxen oder Spezialfahrzeugen (Behinderten-Transportwagen mit Rampe oder Hebebühne) bei unseren Fahrdienstpartnern einsetzen können.
Fahrerlaubnisbehörde Hier erhalten Sie alle Dienstleistungen rund um Führerschein und Personenbeförderungsschein.
Fahrerlaubnisse aus der Ukraine Erlass des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union
Fahrerschulung B 96 / B 196 eintragen Sie haben an einer Fahrerschulung gem. § 6a oder § 6b Fahrerlaubnisverordnung teilgenommen und möchten diese nun in Ihren Führerschein eintragen lassen?