Dichtheitsprüfung
Das Landeswassergesetz schreibt vor, dass private Abwasserleitungen in Intervallen von maximal 20 Jahren auf ihre Dichtheit überprüft werden müssen - Abwasserleitungen in Neubauten sogar direkt nach der Verlegung. Auch bei einer Änderung des Entwässerungssystems ist eine Prüfung vorgeschrieben.
Einzelheiten erfahren Sie bei Ihren zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen - siehe rechts "Verwandte Services"
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