Lernmittelfreiheit
Nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz werden jeder Schülerin und jedem Schüler einer Förderschule des Rheinisch-Bergischen Kreises vom Schulträger, entsprechend eines festgelegten Durchschnittsbetrages - abzüglich eines Eigenanteils - Lernmittel (Schulbücher) zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen (Prinzip der Ausleihe).
Der jährlich von den Eltern zu entrichtende Eigenanteil beträgt ein Drittel des festgelegten Durchschnittsbetrages.
Die Durchschnittsbeiträge werden gesetzlich für die einzelnen Schulfomen festgelegt.
Daraus ergeben sich folgende Eigenanteile der Eltern für die Förderschulen im Rheinisch-Bergischen Kreis:
Schule |
Klasse |
Durchschnittsbetrag |
Eigenanteil der Eltern (jährlich) |
Friedrich-Fröbel-Schule |
alle |
48,00 € |
16,00 € |
Martin-Buber-Schule |
alle |
48,00 € |
16,00 € |
Albert-Einstein-Schule |
E und 1-4 |
48,00 € |
16,00 € |
|
5-10 |
102,00 € |
34,00 € |
Verbundschule Mitte |
E und 1-4 |
48,00 € |
16,00 € |
|
5-10 |
102,00 € |
34,00 € |
Verbundschule Nord |
E und 1-4 |
48,00 € |
16,00 € |
|
5-10 |
102,00 € |
34,00 € |
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie vom jährlichen Eigenanteil für Lernmittel befreit werden.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz
(VO zu § 96 Abs. 5 SchulG)
zurück