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Lernmittelfreiheit

Nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz werden jeder Schülerin und jedem Schüler einer Förderschule des Rheinisch-Bergischen Kreises vom Schulträger, entsprechend eines festgelegten Durchschnittsbetrages - abzüglich eines Eigenanteils - Lernmittel (Schulbücher) zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen (Prinzip der Ausleihe). Der jährlich von den Eltern zu entrichtende Eigenanteil beträgt ein Drittel des festgelegten Durchschnittsbetrages.


Die Durchschnittsbeiträge werden gesetzlich für die einzelnen Schulfomen festgelegt.
Daraus ergeben sich folgende Eigenanteile der Eltern für die Förderschulen im Rheinisch-Bergischen Kreis:

Schule Klasse Durchschnittsbetrag Eigenanteil der Eltern
(jährlich)
Friedrich-Fröbel-Schule alle 48,00 € 16,00 €
Martin-Buber-Schule alle 48,00 € 16,00 €
Albert-Einstein-Schule E und 1-4 48,00 € 16,00 €
  5-10 102,00 € 34,00 €
Verbundschule Mitte E und 1-4 48,00 € 16,00 €
  5-10 102,00 € 34,00 €
Verbundschule Nord E und 1-4 48,00 € 16,00 €
  5-10 102,00 € 34,00 €


Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie vom jährlichen Eigenanteil für Lernmittel befreit werden.

Rechtliche Grundlagen

Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz
(VO zu § 96 Abs. 5 SchulG)
Letzte Aktualisierung: 18.11.2024

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