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Kranken- und Rettungstransport

Es gibt unterschiedliche Rettungsfahrzeuge, Krankentransportwagen und Rettungstransportwagen, die zum Transport von Patienten eingesetzt werden:


 

 

Rettungstransportwagen (RTW)
Ein RTW, auch Ambulanz, ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes für die Notfallrettung. Ein RTW ist mit medizinischem Personal und medizinischen Geräten ausgestattet, um Notfallpatienten zu versorgen, überwachen und transportieren. Ein Notfallpatient ist leicht- bis schwerverletzt und muss akut medizinisch versorgt werden. Der RTW kann unter der Nummer 112 bei der Leitstelle angefordert werden.

Krankentransportwagen (KTW)
Ein Krankentransportwagen ist ein Fahrzeug für nicht akute Transporte von verletzten, erkrankten und hilfebedürftigen Personen. Die Patienten werden unter geeigneten Bedingungen transportiert und von qualifiziertem Personal betreut. Krankentransporte sind z.B. Terminfahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus. Diese Transporte müssen vor der Fahrt durch die Krankenkasse genehmigt werden. Dafür wird ein vom Arzt ausgefüllter Transportschein benötigt. Ohne Genehmigung muss der Patient die Kosten selbst übernehmen, auch wenn er versichert ist. Ein KTW kann unter der Nummer 19222 bei der Leitstelle bestellt werden.

Der Rheinisch-Bergische Kreis führt Krankentransporte für das Kreisgebiet durch und erhebt die anfallenden Gebühren auf Basis der entsprechenden Gebührensatzung (siehe unter Zusätzliche Infos). Die kreisangehörigen Städte Bergisch Gladbach und Wermelskirchen führen Krankentransporte in eigener Zuständigkeit durch und haben eigene Gebührensatzungen.

Sonstige (Kranken-)Transporte mit dem Taxi oder Mietwagen müssen über Privatfirmen bestellt werden. Dies betrifft alle Patienten, die während der Fahrt keine medizinische Betreuung durch Fachpersonal benötigen.

Unterlagen

  • Ärztliche Verordnung
  • Genehmigung der Krankenkasse

Gebühren

Die Krankentransporte sowie die Gebühr für die Tätigkeit der Leitstelle werden nach der Satzung für den Rettungsdienst im Rheinisch-Bergischen Kreis abgerechnet.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen des Landes Nordrhein Westfalen (RettG NRW), Krankentransportrichtlinie, Satzung für den Rettungsdienst im Rheinisch-Bergischen Kreis.

Letzte Aktualisierung: 28.12.2023

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