Steuerbefreiung für Kraftfahrzeuge
Sie möchten eine Steuerbefreiung für Ihr Fahrzeug beantragen.
Für bestimmte Personen- und Fahrzeuggruppen ist eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung möglich.
Wegen der hiermit verbundenen Besonderheiten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt Münster (s. rechts "Verwandte Services").
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