Deponien zulassen und überwachen
Trotz aller Fortschritte bei der Abfallvermeidung und der Entwicklung von Techniken zur Abfallverwertung muss heute und auch in Zukunft ein Teil unseres Abfalls deponiert werden.
Von Abfällen können, je nach deren Art und Menge, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen. Durch die Auswahl geeigneter Standorte für Deponien, sowie durch Anforderungen an deren Betriebs- und Bauweise können aber die nachteiligen Umweltauswirkungen vermieden oder zumindest weitgehend vermindert werden. Die Anforderungen an die Ablagerung von Abfällen auf Deponien sind umso höher, je größer das Gefahrenpotential des Abfalls ist. Die Deponien sind hierzu in fünf Deponieklassen eingeteilt. Zu jeder dieser Deponieklassen gibt es spezifische Anforderungen an die Abfälle, die sogenannten Zuordnungskriterien, die erfüllt sein müssen, um Abfälle ablagern zu dürfen.
Für die Errichtung und den Betrieb von Deponien sind behördliche Zulassungen (Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung) erforderlich. Der Rheinisch-Bergische Kreis als Untere Umweltschutzbehörde ist zuständig für die Zulassung von oberirdischen Deponien mit geringem Gefahrenpotential der Deponieklassen DK 0 sowie für deren Überwachung.
Im Zuständigkeitsbereich der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde werden derzeit zwei Deponien im Rheinisch-Bergischen Kreis betrieben:
- Deponie Lüderich des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes BAV in Overath - seit 2020 in der
Stilllegungsphase
- Erddeponie Herrscherthal der Bergischen Erddeponiebetriebe GmbH in Kürten - seit 2014 in der
Ablagerungsphase
Weitere Informationen zu den Deponien im Rheinisch-Bergischen Kreises sind unter den rechts stehenden Rubrik verwandte Services abrufbar.
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