Das Veterinäramt ist Ansprechpartner in tierschutzrechtlichen Fragen.
Die Arbeit im Bereich Tierschutz dient dem Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere.
Der Mensch trägt Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf und muss dessen Leben und Wohlbefinden schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer ein Tier hält oder betreut, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Die amtstierärztliche Überwachung im Bereich Tierschutz umfasst sowohl gewerbliche als auch alle privaten Tierhaltungen.
Bürger können Missstände anzeigen, wenn sie die Haltung von Tieren für tierschutzwidrig halten.
Hierzu sind möglichst genaue Informationen über Tierart, Tierzahl, Tierhalter, Ort und Missstände anzugeben. Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz erbittet das Veterinäramt schriftlich auf dem Postweg, über Fax oder per E-Mail. Geben Sie dabei nach Möglichkeit für die in aller Regel erforderlichen Rückfragen auch stets eine erreichbare Telefonnummer an.
Oftmals beruhen tierschutzwidrige Haltungen auf mangelhaften Kenntnissen über die Bedürfnisse der gehaltenen Tiere. Das Veterinäramt ist bemüht durch Merkblätter und Broschüren zu einer tierschutzgerechten Haltung beizutragen.
Weitere Details und Informationen zum Thema Tierschutz finden sie rechts unter "Verwandte Services".