Sie haben sich von Ihrem Partner getrennt und haben gemeinsame Kinder.
Neben den viefältigen Belastungen bei einer Trennung vom Lebenspartner sind auch Themen wie Umgangskontakte, Unterhalt und sonstige kindbezogene Folgeprobleme zu regeln. Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei Bedarf.