Die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegeeinrichtungen werden nach dem Sozialgesetzbuch durch den Rheinisch-Bergischen Kreis gefördert.
Die zugehörigen Anträge finden Sie unter Formulare, unter Broschüren finden Sie weitere Informationen sowie Hinweise zur Beantragung der Investitionskostenförderung.