Direkt zur Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Ihr Behördenlotse

Ihr Wegweiser zu unseren Dienststellen. Geben Sie dazu einfach Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema:

Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste

Förderung beantragen


Die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegeeinrichtungen werden nach dem Sozialgesetzbuch durch den Rheinisch-Bergischen Kreis gefördert.

Die zugehörigen Anträge finden Sie unter Formulare, unter Broschüren finden Sie weitere Informationen sowie Hinweise zur Beantragung der Investitionskostenförderung.

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)
Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW)

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 08.03.2024

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück