Wenn Sie einen Stallbau planen, ist für die Genehmigung eine tierschutzrechtliche Beurteilung des Vorhabens durch das Veterinäramt erforderlich.
Für dieses Beurteilung benötigt das Veterinäramt zusätzliche Informationen zum Vorhaben.
Hier finden Sie die entsprechenden "ergänzenden Betriebsbeschreibungen" für die unterschiedlichen Bauvorhaben.
Die Betriebsbeschreibungen nennen die Anforderungen, die bei der jeweiligen Tierhaltung einzuhalten sind und anhand derer Ihr Vorhaben beurteilt wird.
Für eine zügige Bearbeitung Ihres Bauantrages reichen Sie bitte die notwendige "ergänzende Betriebsbeschreibung" direkt mit Ihren Bauvorlagen beim zuständigen Bauamt ein.