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Krätze - die vergessene Plage

Die Krätze, auch Scabies genannt, ist eine weltweit verbreitete, ansteckende Hautkrankheit, die durch Milben ausgelöst wird. Sie kommt auch bei uns häufig vor. Besonders dort, wo Menschen auf engem Raum leben, können sich die Krätzemilben gut verbreiten.


Man spricht ungern über die Erkrankung. Wer an Krätze denkt, denkt meist auch an Unsauberkeit und mangelnde Körperhygiene. Aber auch gepflegte Menschen können von Krätzemilben befallen werden. Die Milben bohren sich unter die Haut und sind durch duschen oder baden nicht mehr zu entfernen.

Vor allem in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen enger Kontakt zwischen den Menschen besteht, wie zum Beispiel in Pflegeheimen, Wohnheimen oder Kindergärten, kann es zu einer Übertragung kommen. Die Übertragung erfolgt hierbei vor allem bei länger andauerndem Hautkontakt (länger als fünf bis zehn Minuten), zum Beispiel beim gemeinsamen spielen, kuscheln, bei Hilfe bei der Körperpflege, beim schlafen in einem gemeinsamen Bett unter anderem. Dagegen führen kurzes Händeschütteln oder kurze Umarmungen in der Regel nicht zu einer Übertragung der Krätzemilben.

Ausführliche Informationen zu Symptomen, Übertragungswegen und Bekämpfungsmaßnahmen finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (siehe unter Zusätzliche Infos).

Die Krätze bedarf in jedem Fall einer ärztlichen Behandlung. Zur Therapie stehen verschiedene Mittel gegen Krätze zur Verfügung. Ihre behandelnden Ärzte und Ärztinnen (Hautärzte/-innen oder Hausärzte/-innen) werden Sie entsprechend beraten.

Bei der Krätze gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Betroffene müssen die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung und auch über den Verdacht auf eine Erkrankung informieren. Kinder und Erwachsene, die erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf Krätze besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen oder dort tätig sein. Die Einrichtung darf erst wieder betreten werden, wenn eine Erstbehandlung mit einem Anti-Krätzemittel korrekt durchgeführt wurde.

Weiterführende Informationen sowie Informationsschreiben für Einrichtungsleitungen, Erziehungsberechtigte und Leiter/-innen von Gemeinschaftseinrichtungen finden Sie unter der Rubrik "Zusätzliche Infos".

Für weitere Fragen steht Ihnen das Team des Infektionsschutzes des Gesundheitsamtes des Rheinisch-Bergischen Kreises während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung unter der Nummer 0 22 02 13 33 66 und auch per E-Mail unter infektionsschutz@rbk-online.de gerne zur Verfügung.


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Letzte Aktualisierung: 26.05.2023

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