Braille-Schrift - Dokumente und Schriftstücke
Service der Kreisverwaltung - Schriftstücke in Blindenschrift
Dokumente und Schriftstücke der Kreisverwaltung oder der Kommunen können auch in Braille-Schrift angefordert werden.
Die Kreisverwaltung verfügt über einen Braille-Drucker, der es ermöglicht, Texte auch in einer für blinde Menschen lesbaren Form darzustellen.
Der Drucker stanzt Braille-Zeichen auf spezielles Papier. So sind blinde Menschen nicht auf die Hilfe Dritter oder technische Unterstützung angewiesen, sondern können Texte selbstständig lesen.
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