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Indirekteinleitung

Genehmigung der Einleitung von Abwasser mit gefährlichen Stoffen in die Kanalisation


Man spricht von Indirekteinleitern, wenn Abwasser nicht direkt in ein Gewässer eingeleitet, sondern zunächst einer öffentlichen Kanalisation zugeführt wird. Für die Indirekteinleitung von Abwasser aus Herkunftsbereichen, bei denen erfahrungsgemäß mit problematischen Abwasserinhaltsstoffen zu rechnen ist, wurde eine Genehmigungspflicht eingeführt. Zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen ist es erforderlich, besonders problematische Stoffe gar nicht erst in die Kanalisation gelangen zu lassen. Hierzu ist oftmals eine Abwasservorbehandlung im Betrieb oder der Verzicht auf bestimmte Produktionsstoffe bzw. Verfahren notwendig. 

Ein Antragsformular mit einem Hinweis auf dazugehörige Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter den Rubriken Formulare und Broschüren.

Gebühren

nach Satzung des Rheinisch-Bergischen Kreises 260 €

Letzte Aktualisierung: 31.07.2024

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