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Prostitution

Anmeldepflicht für Prostituierte


Prostituierte müssen bundesweit seit dem 01.07.2017 ihre Tätigkeit persönlich anmelden.
Wo? Bei der Ordnungsbehörde, in deren Bereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird.

Mit der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch verbunden. Sie erhalten Grundinformationen zum Gesetz, zur Absicherung im Krankheitsfall, zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten und über die bestehende Steuerpflicht.   


Unterlagen

Bei der Anmeldung ist der Personalausweis, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz vorzulegen.  Mitzubringen sind zwei Lichtbilder und die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate), siehe Verwandte Services.

Gebühren

Die Anmeldung ist kostenfrei.

Rechtliche Grundlagen

Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG)
Letzte Aktualisierung: 19.10.2022

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