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Bewachungsgewerbe-Erlaubnis

Sie wollen das Bewachungsgewerbe ausüben?


Wer gewerbsmäßig als Bewacher tätig werden will, braucht eine Erlaubnis. Seit dem 01.08.2017 sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig für die Bearbeitung der Anträge und Erteilung von Erlaubnissen.

Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (siehe Formulare) ein. Wir werden zur Überprüfung der Zuverlässigkeit eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, dem Bundeszentralregister und eine Stellungnahme des Landeskriminalamtes bzw. des Verfassungsschutz einholen.

Sie können einen Gesprächstermin vereinbaren (Ansprechpartner unter Sie haben Fragen?) und bringen die notwendigen Unterlagen (siehe Formulare Erlaubnisantrag) mit.

Gebühren

Gebührenpflichtig

Rechtliche Grundlagen

§ 34 a Gewerbeordnung, Bewacherverordnung
Letzte Aktualisierung: 19.10.2022

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