Für die Albert-Einstein-Schule, die Verbundschule Mitte und die Verbundschule Nord hat der Rheinisch-Bergische Kreis als Schulträger festgelegt, dass für Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 3 der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) die wirtschaftlichste Beförderungsart ist.
Aus diesem Grund bekommen alle freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler auf Antrag ein entsprechendes SchülerTicket zur Verfügung gestellt.
Eine Freifahrtberechtigung liegt vor, wenn der kürzeste Fußweg zur nächsten erreichbaren Schule des gleichen Schultyps
- mehr als 2,0 km für die Primarstufe (Klassen 1 - 4) bzw.
- mehr als 3,5 km für die Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10)
beträgt.
Da das VRS-Schülerticket nicht nur für den Schulgebrauch, sondern auch privat im gesamten VRS-Gebiet genutzt werden kann, wird für freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler ein Eigenanteil erhoben. Nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, dass SchülerTicket als Selbstzahler zu beziehen.
Antragsvordrucke für das SchülerTicket finden sie unter „Formulare“. Der ausgefüllte Antrag muss im jeweiligen Schulsekretariat abgegeben werden und wird von dort an den Schulträger weitergeleitet.