Schulbegleitung / Klassenfahrten mit Schulbegleitung
Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine wesentliche Behinderung vorliegt und die betroffene Person hierdurch in ihrer Teilhabe am Schulunterricht eingeschränkt ist.
Eine Schulbegleitung für den Schulbesuch dient dazu, Schülern mit einer Behinderung bei Bedarf den Schulbesuch zu ermöglichen und zu erleichtern. Im Rahmen einer einzelfallbezogenen Hilfeplanung ermittelt das Amt für Soziales und Inklusion in Zusammenarbeit mit Eltern und Schule Art und Umfang des erforderlichen Bedarfs. Es kann auch lediglich eine Begleitung während einer Klassenfahrt gewährt werden. Die Leistung Schulbegleitung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
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