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Immissionsschutz - Anzeige einer Feuerungsanlage

Anzeige einer Mittleren Feuerungsanlage (MFA), 44. BImSchV


Besitzt eine Feuerungsanlage eine Feuerungswärmeleistung zwischen 1 MW und 50 MW, unabhängig vom eingesetzten Brennstoff, so ist diese bei der zuständigen Behörde zu registrieren (siehe auch weiter unten unter Rechtliche Grundlagen).


Folgendes ist dabei zu beachten:

Soll eine Anlage zukünftig betrieben werden, so ist diese vor Inbetriebnahme der Behörde anzuzeigen.
Unter Formulare finden Sie das  Anzeigeformular, welches ausgefüllt an umwelt@rbk-online.de geschickt werden kann.

Hinweis:
Die Registrierung einer unter die 44. BImSchV fallenden Anlage ist verpflichtend. Eine Zuwiederhandlung kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Rechtliche Grundlagen

§ 6 der 44. BImSchV

 

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

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