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Einreise und Aufenthalt von Bürgern der Europäischen Union und ihrer Familienangehörigen

Dies gilt für Bürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Sie können ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland kommen und haben das Recht, in Deutschland zu leben (Freizügigkeit), wenn sie aus einem der folgenden Länder stammen:


Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien , Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Das Recht auf Freizügigkeit haben insbesondere:

o Arbeitnehmer und Auszubildende
o Arbeitssuchende (für eine Dauer bis zu sechs Monaten)
o niedergelassene selbständige Erwerbstätige
o selbstständige Erbringer von Leistungen ohne Niederlassung
o Empfänger von Dienstleistungen
o nicht Erwerbstätige mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz und ausreichenden Existenzmitteln
o Familienangehörige, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder zu ihm nachziehen
o Unionsbürger oder Familienangehörige mit Daueraufenthaltsrecht

Voraussetzungen

Anmeldung des Wohnsitzes:

Sie müssen innerhalb von zwei Wochen Ihren Wohnsitz im für Sie zuständigen Bürgerbüro Ihres Wohnortes anmelden. Eine Übersicht finden sie  hier.

Dort erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Diese Bestätigung benötigen Sie auch zur Vorlage bzw. als Nachweis bei anderen Behörden.

Arbeiten:

Sie brauchen keine Arbeitserlaubnis.

Wenn Sie selbstständig arbeiten möchten, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige
Gewerbestelle.


Rechtliche Grundlagen

EU-Freizügigkeitsgesetz

Letzte Aktualisierung: 11.11.2022

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