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Corona: Aktuelle Regeln (Stand 21.11.2023)

Am 28. Februar 2023 ist die Coronaschutzverordnung des Landes NRW ausgelaufen.


Damit sind in Nordrhein-Westfalen seitdem 1. März 2023 auch die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen entfallen.

Konkret bedeutet dies:
  • es gibt keine Isolationspflicht mehr für auf Corona positiv getestete Personen,
  • für positiv auf Corona getestete Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens entfällt das Tätigkeitsverbot,
  • die Testpflicht für BesucherInnen und Beschäftigte in Krankenhäusern/Heimen usw. entfällt,
  • die Maskenpflicht für Beschäftigte in oben genannten Einrichtungen entfällt,
  • die gesonderten Regelungen für Pflegeeinrichtungen, die in der Allgemeinverfügung "Schutzmaßnahmen in Einrichtungen" verankert waren, werden nicht fortgeführt.

Die Corona-Warn-App ist seit dem 1. Juni 2023 nicht mehr nutzbar und befindet sich im sog. Ruhemodus.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis:
Das Gesundheitsamt empfiehlt Personen mit Symptomen einer Atemwegserkrankung (wie z.B. Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten), sich für einen Zeitraum von fünf Tagen und bis zu einer deutlichen Besserung der Symptomatik, Kontakte - insbesondere zu älteren Personen, Personen mit Vorerkrankungen oder Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf - zu vermeiden. In Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeiten sollte mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske), besser eine FFP2-Maske, getragen werden.

Bei einer Person, die Krankheitssymptome zeigt, entscheiden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, ob ein Test auf das Coronavirus durchgeführt wird. Es besteht kein Anspruch auf diesen Test.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter "Zusätzliche Infos".

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Letzte Aktualisierung: 22.11.2023

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