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Grundstücke vereinigen

Bei der Vereinigung werden zwei oder mehrere Flurstücke zu einem neuen Flurstück vereinigt.


Dies kann aus rechtlichen Gründen gewünscht sein. Die Voraussetzung für eine Vereinigung ist, dass die betroffenen Flurstücke im Grundbuch gleich oder gar nicht belastet sind.

Der Antrag auf Vereinigung von Flurstücken ist öffentlich zu beglaubigen oder zu beurkunden.

Gebühren

Die Vereinigung ist beim Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation gebührenfrei.

Letzte Aktualisierung: 09.03.2023

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