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Mietwohnraumförderung

Die Wohnungsbauförderung des Rheinisch-Bergischen Kreises berät Sie zu zinsgünstigen Darlehen der NRW.BANK für den Mietwohnungsbau und ist zugleich Bewilligungsbehörde.


Die Förderdarlehen setzen sich zusammen aus einem Grunddarlehen und möglichen Zusatzdarlehen. Zusätzlich gibt es auf die Grunddarlehen je nach Kommune und Bindungsdauer attraktive Tilgungsnachlässe zwischen 30 und 40 %; auf die Zusatzdarlehen wird generell ein Tilgungsnachlass von 50 % gewährt.

Weiterhin werden gemeinschaftliche Wohnformen wie Gruppenwohnungen für 3-12 Personen gefördert. In diesen bewohnt jede Person selbstbestimmt zur Miete einen Individualbereich und erhält zusätzlich ein Nutzungsrecht an den Gemeinschaftsflächen der Wohnung.

Die Darlehensanträge können bei uns in digitaler Form eingesandt werden. Zur Abstimmung der Fördervoraussetzungen empfiehlt sich vorab die Vereinbarung eines Termins für ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch.

Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der NRW.BANK unter Zusätzliche Infos.

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung einer Förderzusage beträgt 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme.

Letzte Aktualisierung: 27.03.2025

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