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Vormundschaft

Die elterliche Sorge hat ganz oder teilweise eine andere Person als die Eltern inne.


Für alle Kinder und Jugendlichen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sorgen gewöhnlich die Eltern in vollem Umfang. Alle Entscheidungen treffen sie zum Wohl und im Interesse der Kinder und Jugendlichen. Können die Eltern diese Aufgabe - aus welchen Gründen auch immer - nicht (mehr) wahrnehmen, wird ihnen durch Gerichtsbeschluss die elterliche Sorge ganz oder teilweise entzogen und dem Jugendamt oder einem Dritten übertragen.
Wird das Jugendamt Träger dieser Aufgabe, so nimmt der bestellte (Amts-)Vormund diese Aufgabe im Interesse des Kindes wahr und tritt an die Stelle der Eltern. Er bleibt solange zuständig, bis die Eltern die elterliche Sorge wieder übernehmen können oder das Kind volljährig wird.

Über Kinder von minderjährigen Müttern übt das Jugendamt kraft Gesetzes ab Geburt die Vormundschaft aus.

Das Jugendamt des Rheinisch-Bergischen Kreises ist zuständig für Burscheid, Kürten und Odenthal. Die Angebote der weiteren Jugendämter finden Sie hier.

Letzte Aktualisierung: 10.07.2024

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