Aufnahmepunkt (AP)
Aufnahmepunkt im Vermessungspunktfeld
Aufnahmepunkte sind geodätisch bestimmte Lagefestpunkte. Sie sind wie die Trigonometrischen Punkte Lagegrundlage für den sicheren Nachweis von Grundstücksgrenzen im Liegenschaftskataster.
Über das engmaschig angelegte Aufnahmepunktfeld läßt sich die genaue Lage eines Grenzpunktes bestimmen. Aufnahmepunkte werden als Rohre, Bolzen, Meißelzeichen oder als unterirdisch angebrachte Hohlziegel und Ziegelplatten von den Vermessungsstellen vermarkt.
Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte haben zu dulden, dass auf ihren Grundstücken und an baulichen Anlagen Vermessungspunkte der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters durch Vermessungsmarken festgelegt und für die Dauer von Vermessungsarbeiten Sichtzeichen errichtet werden. Als Vermessungspunkte der Landesvermessung sind sie gesetzlich besonders geschützt und dürfen nicht beschädigt, entfernt oder verändert werden. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen geahndet werden.
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