Grenzbescheinigung
Ausstellen einer amtlichen Bescheinigung über die Lage eines Gebäudes bezüglich der Grundstücksgrenzen.
Mit der Grenzbescheinigung wird bescheinigt, ob ein Gebäude innerhalb der rechtmäßigen Grundstücksgrenzen errichtet wurde oder Grenzüberschreitungen vorliegen.
Die Leistung kann von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) oder in Ausnahmefällen auch vom Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation erbracht werden. Eine Liste der ÖbVI finden Sie rechts unter Verwandte Services.
Gebühren
Für diese Leistungen wird eine Gebühr nach der Kostenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in NRW erhoben.
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