Der Rheinisch-Bergische Kreis ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Beihilfen.
In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen gewährt der Rheinisch-Bergische Kreis für Lehrerinnen und Lehrer der Grund-, Haupt- und Förderschulen, Bedienstete des Kreises, Polizeibeamtinnen und -beamten Beihilfen auf der Grundlage der Beihilfeverordnung des Landes Nordrhein -Westfalen.
Die maßgeblichen Anträge stehen Ihnen in den Rubriken Formulare und Broschüren zur Verfügung. Der von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist mit Kopien/Zweitschriften der Originalbelege an die Zentrale Scanstelle, Beihilfe, 32746 Detmold zu senden.