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Beihilfeangelegenheiten

Der Rheinisch-Bergische Kreis ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Beihilfen.


In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen gewährt der Rheinisch-Bergische Kreis für Lehrerinnen und Lehrer der Grund-, Haupt- und Förderschulen, Bedienstete des Kreises,  Polizeibeamtinnen und -beamten Beihilfen auf der Grundlage der Beihilfeverordnung des Landes Nordrhein -Westfalen.

Die maßgeblichen Anträge stehen Ihnen in den Rubriken Formulare und Broschüren zur Verfügung. Der von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist mit Kopien/Zweitschriften der Originalbelege an die Zentrale Scanstelle, Beihilfe, 32746 Detmold zu senden.

 

Letzte Aktualisierung: 02.12.2024

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