Kennzeichenverlust oder Kennzeichendiebstahl
Sie möchten ein neues Kennzeichen wegen Kennzeichenverlust oder -diebstahl beantragen. Dies können Sie persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person in der Straßenverkehrsbehörde in Bergisch Gladbach oder in einem der Servicebüros erledigen.
Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der nachgenannten Unterlagen, da ansonsten eine Bearbeitung nicht möglich ist.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kraftfahrzeugbrief und -schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eventuell noch vorhandenes Kennzeichen
- Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung
- nur bei Kennzeichenverlust: Verlusterklärung des/der eingetragenen
Fahrzeughalter/s/in
- nur bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige, die bei der Polizei aufgegeben
wurde
- gegebenenfalls eine Vollmacht
Gebühren
Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind und hier nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann.
Die Gebühren für diese Dienstleistung betragen in der Regel zwischen
28,20 € und 65,30 €.
Sie können bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Hinweis:
Die Kennzeichenschilder können Sie vor Ort bei privaten Schilderfirmen erwerben.
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