Den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins können Sie nur in der Führerscheinstelle beim Rheinisch-Bergischen Kreis stellen, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Kreisgebiet liegt. Es empfiehlt sich mindestens vier Wochen abzuwarten, falls der Führerschein wieder aufgefunden werden sollte.
Falls der Papierführerschein, der Ihnen fehlt, nicht vom Rheinisch-Bergischen Kreis ausgestellt wurde, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift derjenigen Führerscheinstelle, die den Führerschein ausgestellt hatte. Hierfür müssen Sie sich an diese Führerscheinstelle wenden. Die Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Führerscheinregister.
Ein Anschriftenverzeichnis aller Führerscheinstellen finden Sie unter dem Punkt Broschüren.
Wenn Sie schon einen EU-Kartenführerschein besessen haben, sind Ihre Führerscheindaten im Zentralen Fahrerlaubnisregister in Flensburg gespeichert. Die Daten können von der Führerscheinstelle direkt abgerufen werden und eine gesonderte Beantragung einer Karteikartenabschrift ist nicht mehr notwendig.
Der neue Führerschein wird Ihnen unmittelbar von der Bundesdruckerei in Berlin nach Hause zugeschickt. Sie müssen deswegen nur einmalig persönlich zur Führerscheinstelle kommen. Falls Sie für die Zwischenzeit ein gültiges Führerscheindokument benötigen sollten, kann Ihnen gebührenpflichtig ein vorläufiger Nachweis Ihrer Fahrberechtigung ausgestellt werden.
Ablauf bei Diebstahl des Führerscheins
Sofern Ihr Führerschein gestohlen wurde, sollten Sie hierüber bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige erstatten. Legen Sie bei Vorsprache bitte unbedingt einen schriftlichen Nachweis vor, dass der Diebstahl auch Ihren Führerschein umfasst hat.
Es können nur Anzeigen akzeptiert werden, die in deutscher Sprache ausgestellt worden sind.
Ablauf bei einfachem Verlust des Führerscheins
Die Beantragung eines Ersatzführerscheins ist nur persönlich in der Führerscheinstelle in Bergisch Gladbach möglich. Vereinbaren Sie bitte hierzu einen persönlichen Termin.
Die Antragstellung erfolgt persönlich, in der Fahrerlaubnisbehörde. Bitte vereinbaren Sie hierzu, über das Terminbuchungstool, einen Termin.