Notruf-Fax für Behinderte
Hörbehinderte und Sprachbehinderte können den Notruf 112 im Rheinisch-Bergischen Kreis auch als Telefaxnummer erreichen.
Sie können einen Vordruck des Notruf-Faxes ausdrucken und als Vorlage für die Verwendung im Notfall vorbereiten (siehe Bedienungsanleitung Notruf-Fax). Sollte bei Ihnen ein Notfall eintreten, können Sie die vorbereitete Vorlage vervollständigen und an die Notrufnummer 112 faxen. In der Leitstelle für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Rheinisch-Bergischen Kreises wird das empfangene Fax unverzüglich bearbeitet und die von Ihnen benötigte Hilfe entsandt. Sie erhalten darüber eine Bestätigung per Fax.
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