Heilpraktikererlaubnis
Heilkunde ist jede berufliche oder gewerbsmäßige Tätigkeit, die Krankheiten und Leiden beim Menschen feststellen, heilen oder lindern soll.
Die Ausübung der Heilkunde ist grundsätzlich approbierten, also zugelassenen, Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Sie können jedoch auch Heilkunde beruflich ausüben, ohne eine Approbation zu besitzen. Dafür müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein und eine entsprechende Bescheinigung besitzen.
Sie wohnen im Rheinisch-Bergischen Kreis und benötigen eine Bescheinigung um Heilkunde auszuüben? Dann stellen Sie bitte Ihren Antrag je nach fachlichem Bereich beim Gesundheitsamt in Bergisch Gladbach, Köln oder Düsseldorf (siehe auch unter Zusätzliche Infos).
Bergisch Gladbach: podologischer und ergotherapeutischer Bereich
Köln: uneingeschränkt und psychotherapeutischer Bereich
Düsseldorf: physiotherapeutischer Bereich
Liegen alle notwendigen Voraussetzungen vor, stellt Ihnen das Gesundheitsamt die jeweilige Heilpraktikererlaubnis aus.
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