Amtsärztlicher Dienst
Der amtsärztliche Dienst führt amtsärztliche und sozialmedizinische Untersuchungen durch und erstellt Gutachten. Dies geschieht im Auftrag von Behörden und Gerichten oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen.
Der amtsärztliche Dienst veranlasst die Leichenschauen bei Feuerbestattungen und bei Leichenüberführungen ins Ausland. Im Rahmen des Vaterschaftsnachweises führt er insbesondere die Mundhöhlenabstriche durch.
Beratungen und Testungen zu HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen werden im amtsärztlichen Dienst genauso angeboten wie Beratungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz.
Hierzu finden Sie unsere Dienstleistungen unter der Überschrift Verwandte Services.
Amtsärztliche Untersuchungen und Gutachten erfolgen zur
- Frage der gesundheitlichen Eignung bei der Einstellung von Beamtenanwärtern
- Feststellung unfallbedingter Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Beamten
- Prüfung der Dienstfähigkeit bei Beamten
- Prüfung der Notwendigkeit zur Durchführung einer Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme im Rahmen der Beihilfe
- Begutachtung der Notwendigkeit von Schulsportbefreiung
- Stellungnahme zu Fragen der Beihilfefähigkeit im Rahmen von Abrechnungsverfahren gemäß Beihilfenverordnung
- Begutachtung zur Frage der Verhandlungs-, Haftfähigkeit
Sozialmedizinische Untersuchungen werden vom amtsärztlichen Dienst durchgeführt
- bei Anträgen auf Gewährung einer Krankenkostzulage
- bei Maßnahmen zur Gewährung von Krankenhilfe und Kurmaßnahmen
- bei Anträgen auf Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz
- zur Frage der Reisefähigkeit
- bei Anträgen zur Einbürgerung
- zur Frage der Umzugsfähigkeit
- zur Frage der Prüfungsfähigkeit
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