Direkt zur Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Ihr Behördenlotse

Ihr Wegweiser zu unseren Dienststellen. Geben Sie dazu einfach Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema:

Beirat für die Belange von
Menschen mit Behinderungen
im Rheinisch-Bergischen Kreis

Der Rheinisch-Bergische Kreis ist im Sinne der allgemeinen Zielsetzungen des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen entschlossen, die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises zu berücksichtigen und darüber hinaus ihre Beteiligung an der Entwicklung eines barrierefreien Rheinisch-Bergischen Kreises zu ermöglichen und zu fördern. Der Kreistag hat vor diesem Hintergrund die Einrichtung eines Beirates für die Belange der Menschen mit Behinderungen des Rheinisch-Bergischen Kreises beschlossen.

Der Beirat hat folgende Aufgaben:

  • Beratung des Kreistages, der Ausschüsse und der Verwaltung in Fragen, die die Situation von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen im Rheinisch-Bergischen Kreis betreffen, einschließlich des Rechtes zur Einbringung von Anträgen, Empfehlungen und Stellungnahmen.
  • Information der Öffentlichkeit über Probleme von Menschen mit Behinderungen.
  • Mitwirkung bei der Planung und Erstellung von öffentlichen Anlagen und
    Einrichtungen, soweit die Belange von Menschen mit Behinderungen berührt werden.
  • Bündelung der Aktivitäten der Beiräte und Beauftragten aus den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und Fokussierung auf die Aufgabenstellungen auf Kreisebene durch Vernetzung und Koordination.

    Der Kreisbehindertenbeirat besteht aus:
  • einer/einem, durch die jeweilige Kommune benannten Vertreterin / Vertreter,
  • einer/einem Vertreterin / Vertreter der Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises
  • einer/einem Vertreterin / Vertreter der freien Wohlfahrtspflege.