Beirat für die Belange von
Menschen mit Behinderungen
im Rheinisch-Bergischen Kreis
Der Rheinisch-Bergische Kreis ist im Sinne der allgemeinen Zielsetzungen des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen entschlossen, die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises zu berücksichtigen und darüber hinaus ihre Beteiligung an der Entwicklung eines barrierefreien Rheinisch-Bergischen Kreises zu ermöglichen und zu fördern. Der Kreistag hat vor diesem Hintergrund die Einrichtung eines Beirates für die Belange der Menschen mit Behinderungen des Rheinisch-Bergischen Kreises beschlossen.
Der Beirat hat folgende Aufgaben:
- Beratung des Kreistages, der Ausschüsse und der Verwaltung in Fragen, die die Situation von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen im Rheinisch-Bergischen Kreis betreffen, einschließlich des Rechtes zur Einbringung von Anträgen, Empfehlungen und Stellungnahmen.
- Information der Öffentlichkeit über Probleme von Menschen mit Behinderungen.
- Mitwirkung bei der Planung und Erstellung von öffentlichen Anlagen und
Einrichtungen, soweit die Belange von Menschen mit Behinderungen berührt werden.
- Bündelung der Aktivitäten der Beiräte und Beauftragten aus den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und Fokussierung auf die Aufgabenstellungen auf Kreisebene durch Vernetzung und Koordination.
Der Kreisbehindertenbeirat besteht aus:
- einer/einem, durch die jeweilige Kommune benannten Vertreterin / Vertreter,
- einer/einem Vertreterin / Vertreter der Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises
- einer/einem Vertreterin / Vertreter der freien Wohlfahrtspflege.