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Taxen im Personenverkehr

Sie möchten Ihre Taxikonzession ändern / verlängern / übertragen oder ähnliches? Hinweis: Neue Konzessionen werden zur Zeit nicht ausgegeben.


Im Personenverkehr mit Taxen werden Personen mit Fahrzeugen befördert, die ein Taxiunternehmen an behördlich zugelassenen Stellen oder am Betriebssitz bereithält. Ausgenommen von dieser Regelung sind zuvor bestellte Fahrten. Diese dürfen auch von anderen Gemeinden/Städten im Rheinisch-Bergischen Kreis aus durchgeführt werden. Die Personen bestimmen das Ziel der Fahrten mit den Taxen. Die Taxen eines Unternehmens dürfen ausschließlich in der Betriebssitzgemeinde des Unternehmens bereitgehalten werden.

Voraussetzungen

-
Die Kriterien des Berufszugangs müssen erfüllt sein:
     a) die persönliche Zuverlässigkeit
     b) die finanzielle Leistungsfähigkeit
     c) die fachliche Eignung (Fachkundeprüfung bei der IHK Köln)

Die aktuelle Taxenordnung und den Taxentarif finden Sie unter Broschüren.

Aufgrund der derzeitigen Nachfragesituation, insbesondere aber aus Gründen der Wirtschaftlichkeit können bis auf weiteres keine neuen Taxikonzessionen beantragt und ausgegeben werden.

Gebühren

Auskunft auf Anfrage. Es wird um telefonische Rücksprache gebeten.

Letzte Aktualisierung: 22.05.2024

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