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Gewerblicher Gütertransport (deutschlandweit)

Sie wollen deutschlandweit Güter transportieren? Dann benötigen Sie eine Nationale Erlaubnis für gewerblichen Güterkraftverkehr.


Der Gewerbliche Güterkraftverkehr ist unter folgenden Bedingungen erlaubnispflichtig:

- Sie setzen ein Kraftfahrzeug ein, das einschließlich eines Anhängers ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen aufweist.
- Sie befördern Güter geschäftsmäßig oder entgeltlich (Gewerblicher Güterkraftverkehr).

Voraussetzungen

-
Der Sitz des Unternehmens liegt im Rheinisch Bergischen Kreis.
- Erfüllung der Berufszugangskriterien:
     a) die persönliche Zuverlässigkeit
     b) die finanzielle Leistungsfähigkeit
     c) die fachliche Eignung (Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer)

Antragstellung

Den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Nachweise, reichen Sie bitte persönlich oder per Post bei meiner Behörde ein.

Alternativ hierzu, können Sie den Antrag auch über das Wirtschafts-Service-Portal NRW stellen.

Weitere Informationen, unter anderem zum Wirtschafts-Service-Portal NRW, finden Sie unter Verwandte Services.

Um weitere Fragen zu klären, können Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen.


Gebühren

Auskunft auf Anfrage. Es wird um telefonische Rücksprache gebeten.

Letzte Aktualisierung: 22.05.2024

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