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Mietwagen im Personenverkehr

Sie möchten ein Mietwagenunternehmen gründen oder Ihre bestehende Mietwagengenehmigung ändern?


Im Personenverkehr mit Mietwagen werden Personen mit Fahrzeugen befördert, die nicht sitzplatzweise, sondern vollständig mit allen Fahrgastplätzen zur Beförderung angemietet werden können. Das Mietwagenunternehmen führt Fahrten aus, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Bestellung für einen Mietwagen muss am Betriebssitz oder der Wohnung der Mietwagenunternehmer eingehen. Ein Mietwagen muss nach Abschluss jeder bestellten Fahrt unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren. Erst am Betriebssitz darf der Mietwagen erneut für eine Fahrt bestellt werden (Rückkehrpflicht).

Voraussetzungen

-
Die Kriterien des Berufszugangs müssen erfüllt sein:
     a) die persönliche Zuverlässigkeit
     b) die finanzielle Leistungsfähigkeit
     c) die fachliche Eignung (Fachkundeprüfung bei der IHK Köln)

Gebühren

Auskunft auf Anfrage. Es wird um telefonische Rücksprache gebeten.

Letzte Aktualisierung: 22.05.2024

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