Sie wollen sich darüber informieren, wie eine sonderpädagogische Förderung für Ihr Kind aussehen kann?
Manche Schülerinnen und Schüler bedürfen einer sonderpädagogischen Unterstützung. Dabei ist zu entscheiden, in welchem Schwerpunkt und an welchem Ort die Förderung erfolgen soll.
Die Schulaufsicht entscheidet über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstüzung und schlägt den Eltern eine allgemeine Schule vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. Alternativ können die Eltern auch eine Förderschule wählen.
Die Schulaufsicht für die Grund-, Haupt- und Förderschulen ist beim Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis angesiedelt. Für alle übrigen Schulformen ist die Bezirksregierung Köln zuständig.
Der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird jedes Jahr durch die Schule überprüft.
Förderschulen können als Verbundschulen geführt werden; d. h. Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten sind unter einem Dach zusammengefasst.
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