Rinder - BHV1-Freiheit bescheinigen
Amtstierärztliche Bescheinigung für die BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes oder einzelner Rinder
Sie möchten Zucht- oder Nutzrinder aus Ihrem Bestand in einen anderen Rinderbestand verbringen?
Hierzu müssen die betreffenden Tiere den Status "BHV1-frei" haben.
Bitte beachten Sie: Die Herkunft aus einer BHV-1-freien Region nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG (sogenanntes Artikel 10-Gebiet) reicht nicht aus!
Nach der BHV1-Verordnung muss auch immer der einzelne Betrieb oder im Einzelfall nach Rücksprache das Einzeltier den Status "BHV1-frei" haben.
Es wird dringend empfohlen, dass die Tiere auch bei Herkunft aus einem sogenannten Artikel 10-Gebiet bei der Abgabe durch eine amtstierärztliche Bescheinigung begleitet werden.
Unter Formulare finden Sie den entsprechenden Antrag zur Ausstellung einer amtstierärztlichen Bescheinigung.
Füllen Sie den Antrag bitte sorgfältig aus und senden ihn (gerne auch per Fax oder E-Mail) rechtzeitig vor dem Verbringen der Tiere an das Veterinäramt.
Sofern dem Antrag zugestimmt werden kann, wird eine amtstierärztliche Bescheinigung für Sie erstellt und an Sie zurück gesandt.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "Verbringen in BHV1-freie Region" unten in der Rubrik Broschüren.
Gebühren
Die Gebühr beträgt 10,00 €.
zurück