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Futtermittelunternehmer registrieren

Registrierungspflicht für Futtermittelunternehmer nach Verordnung der Europäischen Union


Laut Verordnung der Europäischen Union sind Sie bereits als Futtermittelunternehmer anzusehen, wenn Sie folgende Tätigkeiten ausüben
- Erzeugung, Transport, Lagerung und Handhabung von Primärerzeugnissen (also selbsterzeugte Futtermittel wie Gras, Heu, Silage, Getreide usw.) am Ort der Erzeugung.
- Einfaches Behandeln und Mischen von ausschließlich für den Bedarf des eigenen landwirtschaftlichen Betriebes bestimmten Futtermitteln ohne Verwendung von Zusatzstoffen oder von Zusatzstoffen enthaltenden Vormischungen mit Ausnahme von Siliermitteln.

Damit unterliegen Sie seit dem 1. Januar 2006 auch einer Registrierungspflicht.
Das Veterinäramt ist für die Registrierung von Landwirten und Tierhaltern, auf die oben beschriebene Tätigkeit zutrifft, zuständig.

Letzte Aktualisierung: 11.03.2024

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