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Gewässerschutz

Schutz der Gewässer vor giftigen und gefährlichen Stoffen


Bedauerlicherweise ist immer wieder zu beobachten, dass Flüsse und Bäche, aber auch der Boden und das Grundwasser durch schädliche Stoffe verunreinigt werden.

 Dies können z.B. sein:

  • Unfälle bei der Befüllung von Heizöltanks,
  • Verkehrsunfälle mit Kraftfahrzeugen, bei deren Beschädigung Betriebsstoffe (Benzin, Diesel, Hydrauliköle) austreten
  • Verunreinigungen durch Jauche oder Gülle, die durch starke Niederschläge in oberirdische Gewässer abgespült werden
  • Unachtsamer Umgang mit Schmutzwasser, Ableitung von Schmutzwasser über die Regenwasserkanäle

Durch diese Verunreinigungen können Böden, Grundwasser und Bachläufe in ihrer Qualität und Eigenschaft erheblich beeinträchtigt werden, Fischsterben kann zum Beispiel die Folge sein. 
Der Rheinisch- Bergische Kreis als Untere Umweltschutzbehörde ist zuständig für die Verfolgung solcher Vorkommnisse.
Sollten Sie Gewässer- oder Bodenverunreinigungen beobachten, werden Sie gebeten diese Beobachtungen der Kreiverwaltung mitzuteilen. Um auf solche Informationen jederzeit reagieren zu können hat der Rheinisch- Bergische Kreis eine Rufbereitschaft eingerichtet. 
Sie können über die Rufnummer 02202/95670 der Rettungsleitstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises diesen 24- stündigen Bereitschaftsdienst erreichen.

Zu dem besteht die Möglichkeit, über die Notrufnummern der Polizei (110) und der Feuerwehr (112) derartige Fälle zu melden. 

Wichtig bei Ihrer Meldung ist eine genaue Beschreibung des Schadensortes, damit ein schnelles Tätigwerden gewährleistet ist.

Die notwendige Schadensbehebung und Sanierung wird dann von der Unteren Umweltschutzbehörde geregelt.  

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 31.07.2024

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