Direkt zur Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Ihr Behördenlotse

Ihr Wegweiser zu unseren Dienststellen. Geben Sie dazu einfach Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema:

Dichtheitsprüfung

Das Landeswassergesetz schreibt vor, dass private Abwasserleitungen in Intervallen von maximal 20 Jahren auf ihre Dichtheit überprüft werden müssen - Abwasserleitungen in Neubauten sogar direkt nach der Verlegung. Auch bei einer Änderung des Entwässerungssystems ist eine Prüfung vorgeschrieben.


Einzelheiten erfahren Sie bei Ihren zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen - siehe rechts "Verwandte Services"

Letzte Aktualisierung: 27.04.2022

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück