Bauüberwachung
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Dies ist für den Bereich der Stadt Burscheid sowie der Gemeinden Kürten und Odenthal die Bauaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Die Städte Bergisch Gladbach, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen führen die Bauüberwachung in eigener Zuständigkeit durch, siehe Rubrik Verwandte Services.
Unterlagen
- Mitteilung über den Ausführungsbeginn
- Mitteilung über die Rohbaufertigstellung
- Mitteilung über die abschließende Fertigstellung
Vordrucke werden mit der Baugenehmigung ausgehändigt.
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Baugenehmigungsgebühr und beträgt mindestens 50 Euro.
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