Kopfläuse - keine Frage der persönlichen Sauberkeit
Vor allem in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen oder Heimen, kommen Kopfläuse nicht selten vor. Dies ist jedoch kein Resultat mangelnder Hygiene; hier können Kopfläuse einfach sehr viel leichter übertragen werden.
Um gemeinsam mit dem Gesundheitsamt mögliche Maßnahmen zu bestimmen und einer Verbreitung entgegenzuwirken, besteht für die oben genannten Gemeinschaftseinrichtungen eine gesetzliche Benachrichtigungspflicht (§34 Absatz 6 IfSG). Das entsprechende Meldeformular finden Sie unter Formulare.
Nähere Informationen rund um das Thema "Kopfläuse" finden Sie in dem Flyer, der unter dem Punkt Broschüren heruntergeladen werden kann.
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