Immissionsschutz - Heizöltank, Tankstelle & Co
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - behördliche Information/Beratung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Überwachung und Zulassung von privaten und gewerblichen Tankanlagen (z.B. Heizölanlagen, Dieseltankanlagen, Kraftstofflager).
Gewässer sind lebendige Bestandteile des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen entsprechend zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass eine Beeinträchtigung ihrer ökologischen Funktionen vermieden wird.
Eines der wesentlichen Instrumente des Vorsorgeprinzips ist es, zu verhindern dass wassergefährdende Stoffe wie z. B. Heizöl, Diesel oder sonstige wassergefährdende Chemikalien aus Anlagen austreten und in den oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser zu Verunreinigungen führen.
Insbesondere Heizöl-Tankanlagen aber auch Kraftstofftanks von Tankstellen und die dazu gehörenden Abfüllplätze sind sogenannte „Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“. Diese unterliegen besonderen wasserrechtlichen Anforderungen, d. h. es bestehen konkrete Pflichten für den Betreiber dieser Anlagen.
In Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten gelten darüber hinaus besondere Regelungen. So kann beispielsweise für die Errichtung und Änderung einer Anlage eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich sein. Weist die Anlage technische Besonderheiten auf, so ist unabhängig vom Standort die Erfordernis einer Eignungsfeststellung zu prüfen (siehe Formulare).
Bestimmte Anlagen sind je nach eingesetztem wassergefährdenden Stoff, Art und Größe der Anlage unaufgefordert von einem zugelassenen Sachverständigen überprüfen zu lassen (Prüfpflicht Heizölverbraucheranlage siehe Infoblatt). Die Untere Umweltschutzbehörde überwacht die Einhaltung der Prüfpflicht und fordert nach der Auswertung der Prüfberichte bei Bedarf den Anlagenbetreiber auf, seine Anlage instand zu setzen.
Die Untere Umweltschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises berät und informiert Sie gerne.
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