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Milch - Rohmilchabgabe ab Hof

Anzeige der Abgabe von Rohmilch


Wenn Sie Ihre Milch direkt ab Hof abgeben möchten, so muss dies dem Veterinäramt angezeigt werden.

Nutzen Sie hierzu bitte das unten aufrufbare Formular.

Bei Fragen können Sie sich an den in der rechten Spalte genannten Ansprechpartner wenden.

Rechtliche Grundlagen

§ 17 Abs. 4 der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

Letzte Aktualisierung: 19.10.2022

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